Schutz- und Hygienekonzept
Zum Schutz der Vorstände und Beteiligten vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten
Allgemeine Grundsätze:
• Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicher.
• In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, stellen wir sicher, dass Mund-Nasen-Bedeckungen (im Folgenden: “MNS”) getragen werden.
• Personen mit Atemwegssymptomen oder mit Verdacht solcher Symptome (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) halten wir vom Gottesdienstort fern.
• Wir führen eine Kontaktliste mit Namen, Adressen und sonstigen Kontaktdaten aller mitwirkenden Personen.
• Sofern möglich werden Arbeiten der Mitarbeiter so entzerrt, dass diese in Schichten eingesetzt werden was zu größeren Zeitfenstern für Maßnahmen führt.
1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern
• Unterweisung der Besucher und Mitarbeiter über die Abstandsregeln
• Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln
2. MNS
• Sicherstellung, dass alle Personen während der Veranstaltung und Maßnahmen einen MNS tragen
3. Zutritts- und Teilnahmeverbot:
• Gästeverbot
• Auffordern von Teilnehmern mit entsprechenden Symptomen, den Ort zu verlassen bzw. zuhause zu bleiben
• Aufforderung an die betroffenen Personen, sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden
• Personen, die mit einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, sind von der Veranstaltung ausgeschlossen, wenn seit dem Kontakt nicht mindestens 14 Tage vergangen sind. Dies ist in geeigneter Weise nachzuweisen, z.B. durch Verwendung der Corona-Warn-App.
4. Handhygiene
• Aufforderung zur Händedesinfektion vor Beginn der Veranstaltung oder Maßnahme
• Bereitstellung von Spendern mit Desinfektionsmitteln zur Handdesinfektion
• Bereitstellung von Papierhandtüchern zur Einmalbenutzung
5. Steuerung des Personenverkehrs am Veranstaltungsort
• Sicherstellung, dass nur zuvor angemeldete Personen am Ort anwesend sein können
• Begrenzung der Personenanzahl, so dass der o.g. Mindestabstand jederzeit gewahrt werden kann.
• Personen dürfen die Räume nur einzeln betreten und verlassen
6. Durchführung der Veranstaltung oder Maßnahme
• Die Sitzplätze werden den Besuchern fest zugewiesen und markiert
• Die Arbeiten werden so gesteuert, dass möglichst wenige Mitarbeiter zusammen in einem Raum sind
7. Aktive Kommunikation der Hygienemaßnahmen
• Unterweisung der Personen über die Hygiene- und Abstandsregeln zu Beginn der Veranstaltung oder Maßnahme
• Kontrolle der Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln durch eine dafür speziell eingesetzte Person
• Benennen eines geeigneten Ansprechpartners für die Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzeptes
8. Sonstige Hygienemaßnahmen
• Regelmäßige Belüftung der Räume
• Regelmäßige und in kurzen Abständen durchzuführende Reinigung aller häufig berührten Flächen (Türklinken und –griffe, Handläufe)
9. Abschließende Hinweise: Aufbewahrung und Aushang
• Schutz- und Hygienekonzept zur Vorlage und Einsicht aufbewahren
• Schutz- und Hygienekonzept für alle Personen am Ort aushängen