Der Hoffnungslabor e.V. wurde am 12.09.2012 in Karlsruhe-Durlach gemeinnützig anerkannt, da er ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung verfolgt.
Unsere neue Kontonummer ist da: (update 4.12.2023)
Hoffnungslabor e.V.
DE83370205000020152231
Bank für Sozialwirtschaft
BIC BFSWDE33XXX
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Jesus beauftragte seine Nachfolger ganz klar in Markus 16,15:
„Geht hinaus in die ganze Welt und verkündet allen Menschen die rettende Botschaft!“
Diesen Auftrag nehmen wir im Hoffnungslabor e.V. ernst. Wir beforschen innovative Möglichkeiten und trauen uns als Pioniere auch Neues. Mit viel Mühe entwickeln und testen wir neue Konzepte. So bringen wir Impulse zu den Kirchen, Gemeinden und Vereinen. Doch nur mit euch zusammen können wir das schaffen.
Herzlichen Dank von den Botschaftern und Vorständen
und allen Mitarbeitenden vom Hoffnungslabor e.V.
Allein 2023 waren wir Mitveranstalter des innovativsten Jugendevents Europas. 1500 Jugendliche ab 14 Jahren hörten in der von uns organisierten Halle an 2 Abenden das Evangelium. Management, Künstler und Mitarbeiter wurden vom Hoffnungslabor unterstützt.
Bis zu einer Spendensumme von 200 Euro pro Einzelspende genügt den Finanzbehörden ein “vereinfachter Spendennachweis”: Anstatt einer Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster reicht ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank (oder Ausdruck beim Onlinebanking) sowie zusätzlich ein Beleg des Empfängers mit bestimmten Pflichtangaben. Ein vorgedruckter Überweisungsträger beinhaltet in der Regel diese geforderten Pflichtangaben. Viele Empfänger stellen aber auch bei Spendensummen unter 200 Euro auf Wunsch eine Spendenbescheinigung aus. (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV)